Infoseite über die öffentliche Bestellung und Vereidigung;
Es existiert überregional der Irrglaube, dass nur ein vereidigter Sachverständiger ein kompetentes, fachlich korrektes Gutachten erstellen kann oder darf. Diese Ansicht ist falsch, da jeder, der über langjährige Berufserfahrung und zertifizierte Fortbildungen verfügt auch entsprechenden Sachverstand besitzt!
Gemäß höchstrichterlicher Feststellung eines vorsitzenden, promovierten Richters eines Landgerichtes, muss jeder Sachverständige vor Gericht nach bestem Wissen wahrheitsgemäß aussagen und sein Gutachten entsprechend verfassen!
Es ist dabei völlig unerheblich, ob er vorab öffentlich bestellt oder vereidigt wurde, nach obiger Aussage kann jeder Richter in einem Prozess jeden Sachverständigen für diesen Prozess vereidigen!
Ein freier Sachverständiger kann einen bedeutend größeren Handlungsspielraum besitzen, als ein dauerhaft vereidigter Sachverständiger.
Die Qualität eines Gutachtens hängt von der Berufserfahrung und dem Fachwissen des Gutachters ab und nicht von einem Titel, einer Bestellung oder Vereidigung....